Förderung

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Zum 12. Mal schrieb die Goethe-Universität, vertreten durch den Vizepräsident für Lehre, Prof. Dr. Roger Erb den eLearning-Förderfonds zur Unterstützung innovativer didaktischer und technischer Vorhaben zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre aus.

Geförderte Projekte 2019

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung war die Konzeption, die Entwicklung und die Einführung neuer eLearning-Szenarien und -Inhalte für Studienangebote an der Goethe-Universität Frankfurt.

Fördervolumen

Die Förderung wurde zeitgleich mit der studentischen eLearning-Förderung (SeLF) ausgeschrieben. Beide Förderungen hatten ein Gesamtvolumen von 100.000 EUR, wovon je nach Antragsstellung ca. 50.000 – 70.000 EUR für den eLearning-Förderfonds bereitstanden.

 Antragsteller

Antragsberechtigt waren Lehrende, Zentren, Institute und Fachbereiche der Goethe-Universität.

Allgemeine Bewertungskriterien

  • Innovation – Das Projekt ist innovativ.
  • Nachhaltigkeit – Der Vorschlag hat das Potenzial nach der Förderung weiterverwendet zu werden.
  • Forschung – Im Rahmen des Projekts wird eine konkrete Forschungsfrage beantwortet.
  • Wirtschaftlichkeit – Der Projektaufwand ist dem angestrebten Ziel (d.h. dem Grad der Verbesserung) angemessen.
  • Mediendidaktik – (Medien-)didaktisches und -pädagogisches Konzept sowie der Einsatz digitaler Medien sind schlüssig dargelegt.
  • Offenheit – Der Antrag setzt im Sinne des Open-Education-Gedankens auf den Einsatz quelloffener Software (Open Source), entstandene Produkte und Materialien stehen unter offener Lizenz (Open Educational Ressources, z.B. CC-BY)
  • Digitale Kompetenz – Das Projekt trägt zur Förderung Digitaler Kompetenzen bei Lehrenden und Studierenden bei (z.B. Informationskompetenz, Digitales Lehren/Lernen, IT-Bedienkompetenz, Kommunikation/Kollaboration, Medienkompetenz)
  • Kooperation – Das Projekt zielt auf eine Kooperation zwischen Lehrenden unterschiedlicher Institute bzw. den Austausch zwischen unterschiedlichen Fachbereichen
  • Evaluation – Ein Konzept zur Evaluation ist schlüssig dargelegt.

Zweistufiges Antragsverfahren

  1. Anträge waren bis zum 30.04.2019 ausschließlich unter Verwendung eines elektronischen Einreichungstools (ConfTool) unter conftool.studiumdigitale.uni-frankfurt.de einzureichen. Durch Absenden des elektronischen Antragsformulars wurde eine druckfähige Version des Antrags erzeugt. Diese Druckversion war beim Dekanat des jeweiligen Fachbereichs einzureichen.
  2. Das Dekanat bestätigte in einem Schreiben die Erfüllung der o.g. Bewerbungsvoraussetzungen sowie die Einbettung des geplanten Projekts in das eLearning-Konzept des Fachbereichs. Anschließend reichte es den Antrag zusammen mit dem Bestätigungsschreiben ein bei

             studiumdigitale
             z. Hd. Herrn Michael Eichhorn
             Hauspostfach 58

Erst damit war der Einreichungsvorgang vollständig abgeschlossen.

Zweistufiges Auswahlverfahren

  1. Die vollständig eingereichten Anträge wurden jeweils von mindestens zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Verfahren bewertet.
  2. In einer anschließenden Jury-Sitzung wurde eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet. Weitere Informationen zum Auswahlprozess erhalten Sie auf der Webseite von studiumdigitale.

Förderbeginn und Förderdauer

Der Förderzeitraum begann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung voraussichtlich ab Juli 2019 und endet im August 2020. In diesem Zeitraum muss mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und Realisierungen sollten möglichst bis zum Ende des Wintersemesters 2019/20 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2020 in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.

Mittelverwendung

Es konnten sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere Investitionen beantragt werden. Für die Konzeption und Durchführung der Projektevaluation waren Mittel in Höhe von 10 Prozent der Antragssumme einzuplanen, max. 1000 EUR. Die Mittel durften nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Sollte in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so war vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis zum 31. August 2020 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.

Berichte / Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen und einen Zwischenbericht (31. März 2020) zu erstellen und nach Abschluss des Projektes bzw. spätestens Ende des Sommersemesters (31. August 2020) unaufgefordert einen Abschlussbericht vorzulegen. Für beide Berichte werden seitens studiumdigitale entsprechende Vorlagen zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse und Erfahrungen durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich gewünscht.

studiumdigitale stellt dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Einen eLF-Projektblog auf dem alle Projekte die Umsetzung des Vorhabens dokumentieren können.
  • den 2x pro Jahr stattfindenden eLearning-Netzwerktreff, auf dem die Projekte über den aktuellen Stand informieren und sich mit anderen Projekten austauschen können.
  • den eLearning-Netzwerktag im Dezember, auf dem alle geförderten Projekte ihre Ergebnisse präsentieren
  • die Whitepaper-Reihe „eLearning-Praxis“, in deren Rahmen geförderte Projekte Ergebnisse und Erfahrungen dokumentieren und zur Nachahmung empfehlen können.

Nutzungsrechte

Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität und ggf. kooperierenden Hochschulen (im Austausch) ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu. Im Sinne des Gedankens der Open Education / Open Science sollten die Projektergebnisse möglichst unter einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden. 

Bereitstellung und Präsentation der Ergebnisse

Die Projektergebnisse bzw. die Bezugsquelle oder Kontaktmöglichkeit sind über eine URL zugänglich zu machen (z.B. über die Website von studiumdigitale). Geförderte Vorhaben sind aufgefordert, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.

Betreuung während des Antragsverfahrens und der Umsetzungsphase

Koordiniert und betreut wird die Ausschreibung durch die zentrale eLearning-Einrichtung studiumdigitale, d.h. Sie können sich auch im Vorfeld während der Antragsstellung beraten lassen. In der Umsetzungsphase werden Sie seitens studiumdigitale durch regelmäßige telefonische und persönliche Beratungsgespräche betreut. Darüber hinaus stehen Ihnen die studiumdigitale-Angebote (Schulung, Qualifizierung, Unterstützung in der Medienproduktion, Video-/Audioaufzeichnung und -bearbeitung, technische Anpassungen, Autorentools, Betreuung der Evaluation, Beratung hinsichtlich offener Lizenzierung) sowie die technischen Infrastrukturangebote der Goethe-Universität zur Verfügung.

Rückfragen/Beratung

Sie können sich bei der Antragstellung gerne beraten lassen und Rückfragen stellen:

studiumdigitale – Zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt
Michael Eichhorn, Tel. 069/798-23609
elf@studiumdigitale.uni-frankfurt.de
www.studiumdigitale.uni-frankfurt.de