Förderung

eLearning-Förderfonds 2016

Geldsuchtideen 2016 fiona 500x210

Zum neunten Mal schrieb die Goethe-Universität, vertreten durch die Vizepräsidentin für Lehre, Prof. Dr. Tanja Brühl den eLearning-Förderfonds zur Unterstützung innovativer didaktischer und technischer Vorhaben zum Einsatz neuer Medien in der Lehre aus.

Geförderte Projekte 2016


Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind die Konzeption, die Entwicklung und die Einführung neuer eLearning-Szenarien und -Inhalte für Studienangebote an der Goethe-Universität Frankfurt, die unterstützend und ergänzend zur Präsenzlehre den Einsatz multimedialer(Selbst-)Lerneinheiten oder netzbasierter Kommunikation, Kooperation oder Betreuung zum Ziel haben. Gefördert werden innovative Ideen zur Verbesserung der Lehre durch digitale Medien, wie z.B. die Produktion und der Einsatz von

  • Digitalen Inhalten zur Unterstützung der Selbstlernphasen
  • TED-Systemen, Wikis, Blogs und anderer Tools
  • Audio- und Videoaufzeichnungen zur Vor- oder Nachbereitung von Lehrveranstaltungen

Fördervolumen

Die Förderung wird zeitgleich mit der studentischen eLearning-Förderung (SeLF) ausgeschrieben. Beide Förderungen haben ein Gesamtvolumen von 120.000 EUR, wovon je nach Antragsstellung ca. 60.000 – 80.000 EUR für den eLearning-Förderfonds bereit stehen.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Lehrende, Zentren, Institute und Fachbereiche der Goethe-Universität. 

Allgemeine Bewertungskriterien (eLearning-Konzept)

  • Mediendidaktik – (Medien-)didaktisches und -pädagogisches Konzept zur Verbesserung der Lehre bzw. der Studienbedingungen für die Studierenden. Dieses beinhaltet u.a.
  • Innovation – Innovationscharakter des Vorhabens
  • Nachhaltigkeit – Potenzial zur Wiederverwendbarkeit
  • Wirtschaftlichkeit – Angemessenes Verhältnis zwischen Projektaufwand und erzieltem 
  • Evaluation –Konzept zur Evaluation ist schlüssig dargelegt

Weitere Kriterien sind u.a.:

  • Einbindung ins Curriculum, Integration in die Lehre
  • Konzept zur Distribution von eLearning-Inhalten an Studierende
  • Einbindung des Projekts in größeres Konzept (z.B. des Fachbereichs) zum Einsatz von eLearning in der Lehre, 
  • Kooperationsmöglichkeiten zwischen mehreren Hochschullehrenden beim Einsatz der entwickelten eLearning-Inhalte oder in der Durchführung der eLearning-Veranstaltung

Zweistufiges Antragsverfahren

  1. Anträge sind bis zum 30.4.2016 unter Verwendung eines elektronischen Einreichungstools (ConfTool) unter conftool.studiumdigitale.uni-frankfurt.de einzureichen. Durch Absenden des elektronischen Antragsformulars wird auch eine druckfähige Version des Antrags erzeugt. Diese Druckversion ist beim Dekanat des jeweiligen Fachbereichs einzureichen. 
  2. Das Dekanat bestätigt in einem Schreiben die Erfüllung der o.g. Bewerbungsvoraussetzungen sowie die Einbettung des geplanten Projekts in das eLearning-Konzept des Fachbereichs. Anschließend reicht es den Antrag zusammen mit dem Bestätigungsschreiben ein bei

studiumdigitale
z.Hd. Herrn Michael Eichhorn
Hauspostfach 58

Erst damit ist der Einreichungsvorgang vollständig abgeschlossen.

Zweistufiges Auswahlverfahren

  1. Die vollständig eingereichten Anträge werden jeweils von mindestens zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Verfahren bewertet. 
  2. In einer anschließenden Jury-Sitzung wird eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet. Weitere Informationen zum Auswahlprozess erhalten Sie auf der Webseite von studiumdigitale.

Förderbeginn und Förderdauer

Der Förderzeitraum beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung voraussichtlich ab Juli 2016 und endet im August 2017. In diesem Zeitraum muss mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und Realisierungen sollten möglichst bis zum Ende des Wintersemesters 2016/17 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2017 in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.

Mittelverwendung

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere Investitionen beantragt werden. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so ist vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis zum August 2017 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich.

Berichte/Öffentlichkeitsarbeit

Die geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen und einen Zwischenbericht (März 2017) zu erstellen und nach Abschluss des Projektes bzw. spätestens Ende des Sommersemesters (August 2017) unaufgefordert einen Abschlussbericht vorzulegen. Für beide Berichte werden seitens studiumdigitale entsprechende Vorlagen zur Verfügung gestellt. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse und Erfahrungen durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich gewünscht.

studiumdigitale stellt dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Einen eLF-Projektblog auf dem alle Projekte die Umsetzung des Vorhabens dokumentieren können. 
  • den 2x pro Jahr stattfindenen eLearning-Netzwerktreff, auf dem die Projekte über den aktuellen Stand informieren. 
  • den eLearning-Netzwerktag im Dezember, auf dem alle geförderten Projekte ihre Ergebnisse präsentieren
  • die Whitepaper-Reihe „eLearning-Praxis“, in deren Rahmen geförderte Projekte Ergebnisse und Erfahrungen dokumentieren und zur Nachahmung empfehlen können.

Nutzungsrechte

Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität und ggf. kooperierenden Hochschulen (im Austausch) ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu (unbenommen hiervon bleibt das Copyright beim Autor). 

Bereitstellung und Präsentation der Ergebnisse

Die Projektergebnisse bzw. die Bezugsquelle oder Kontaktmöglichkeit sind über eine URL zugänglich zu machen (z.B. über die Website von studiumdigitale). Geförderte Vorhaben sind aufgefordert, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.

Betreuung des Antragsverfahrens und der Umsetzungsphase

Koordiniert und betreut wird die Ausschreibung durch die zentrale eLearning-Einrichtung studiumdigitale, d.h. Sie können sich auch im Vorfeld während der Antragsstellung beraten lassen. In der Umsetzungsphase werden Sie seitensstudiumdigitale durch regelmäßige telefonische und persönliche Beratungsgespräche betreut. Darüber hinaus stehen Ihnen die studiumdigitale-Angebote (Schulung, Qualifizierung, Unterstützung in der Medienproduktion, Video-/Audioaufzeichnung und -bearbeitung, technische Anpassungen, Autorentools, Betreuung der Evaluation) sowie die technischen Infrastrukturangebote der Goethe-Universität zur Verfügung. Informieren Sie sich über unsere Angebote und lassen Sie sich von uns beraten!

Rückfragen/Beratung

studiumdigitale
Zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt

Michael Eichhorn
Tel. 069/798-23609
Email: elf[a]studiumdigitale.uni-frankfurt.de