Förderung
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- eLF 2018
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- eLF 2015
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- SeLF 2013
- SeLF 2011/2012
- SeLF 2010
- SeLF 2008
- eLearning-Förderausschreibung Gestenbasierte Anwendungen in Bildungsprozessen
- eLearning-Award
Studentische eLearning-Förderung (SeLF) 2016

Der studentische eLearning-Förderfonds (SeLF) hat das Ziel, studentische Initiativen und Ideen rund um den Einsatz digitaler Medien zu initiieren und zu unterstützen und so die Umsetzung studentischer eLearning-Konzepte zu ermöglichen. SeLF wird 2016 zum siebten Mal mit einem Gesamtvolumen von Euro 40.000 bis maximal 80.000 (je nach Antragslage) ausgeschrieben. Die Förderung wird zeitgleich mit der eLearning-Förderung für Mitarbeitende und ProfessorInnen (eLF) ausgeschrieben. Das Fördervolumen für beide Fonds zusammen beträgt Euro 120.000.
Geförderte Projekte 2016
- FB 09 - Digitale Tutorien Kunstgeschichte
- FB 12 - "Goethe MakeLab"
- FB 12 - Mathlab
- FB 13 - Riedberg TV - Episode II
- FB 16 - Pädiatrie-LernBar
Gegenstand der Förderung
Mit SeLF werden studentische Projekte und Initiativen gefördert,
- die zu einer allgemeinen Verbesserung der Lehre, der Lehr- und Studienbedingungen und des Lernens beitragen,
- die Unterstützung und Verbesserung vorhandener Lehrszenarien durch den Einsatz digitaler Medien anstreben und
- die eine Umsetzung neuer innovativer eLearning-Vorhaben durch Studierende ermöglichen.
Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung didaktischer Szenarien, die begleitend zur Präsenzlehre durch den Einsatz multimedialer Lerneinheiten oder netzbasierter Kommunikation, Kooperation oder Betreuung zum Ziel haben; ebenso sowie die Entwicklung netzbasierter Inhalte zum ergänzenden Selbststudium.
Antragsteller
Als Antragssteller sind nur Studierende der Goethe-Universität Frankfurt zugelassen.
Allgemeine Bewertungskriterien
Das Projekt, die Idee, das Konzept muss
- einen innovativen Charakter haben, zumindest für das Fach/das Institut/den Fachbereich,
- die Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zum Ziel haben,
- den Mehrwert gegenüber den vorhandenen Lehr- und Lernangeboten verdeutlichen,
- die eingesetzten oder zum Einsatz geplanten technologischen Rahmenbedingungen definieren,
- von Studierenden (möglichst als Team) initiiert und durchgeführt werden,
- Aussagen zur Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (weitere Pflege und Nutzung durch einen Lehrenden, den Fachbereich, der Fachschaft) vorlegen.
Zudem sollte das beantragte Vorhaben
- einen (medien-)didaktischen oder (medien-)pädagogischen Ansatz zur Verbesserung der Lehre bzw. der Studienbedingungen enthalten,
- ein Konzept zur Qualitätssicherung und Evaluation der Projektergebnisse beinhalten
Antragsverfahren
Anträge sind ab sofort bis spätestens 30.4.2016 unter Verwendung eines elektronischen Antragformulars einzureichen. Der Umfang beträgt maximal 5 DIN A4 Seiten, die über ein Online-Formular erfasst werden. Dabei sind unbedingt die Begrenzungen der Zeichenzahl pro Datenfeld zu beachten sowie die Gliederung einzuhalten.
Auswahlverfahren
Die Anträge werden jeweils von zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren bewertet. In einer anschließenden Jury-Sitzung wird eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet.
Förderbeginn und Förderdauer
Der Förderzeitraum beginnt im Juli 2016 und endet im August 2017. In diesem Zeitraum soll mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und erste Realisierungen sollten möglichst bis zum/im Wintersemester 2016/17 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2017 soll das Projekt in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.
Mittelverwendung
Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere notwendige Investitionen beantragt werden (Hard- und Software, Unterstützung durch Student Consultants, Hiwi-Werkverträge, Druckkosten etc.). Anzuschaffende Sachmittel (Hardware, Software, etc.) bleiben dabei Eigentum der Universität; auch nach dem Ende der Förderung. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so ist vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis August 2017 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag möglich und sind rechtzeitig bis spätestens 3 Monate vor Förderende einzureichen.
Förderbedingungen
Geförderte Projekte werden durch das studiumdigitale-Team betreut und begleitet. Ergänzend können die Projekte auch durch die Fachbereiche begleitet werden, dies muss im Antrag deutlich gemacht werden. Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ist Pflicht und Bestandteil der Förderbedingung:
- Kick-Off: 25. Juli 2016 (10 – 15 Uhr)
- Zwischenpräsentation auf dem eLearning-Netzwerktag: 13. Dezember 2016
- Zwischentreffen: 08. März 2017 (10 – 15 Uhr)
- Abschlussbericht: bis zum 30. September 2017
- Abschlusspräsentation: Dezember 2017 auf dem eLearning-Netzwerktag
Berichte
Die geförderten Projekte müssen einen Zwischenbericht (März 2017) und einen Abschlussbericht (August 2017) erstellen und sind verpflichtet auf Anfrage über den aktuellen Status der Umsetzung ihres Projektes Auskunft geben.
Ansprechpersonen
Es ist für jedes geförderte Projekt mindestens ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter zu benennen. Sollte eine dieser Personen das Projekt verlassen, muss Ersatz gemeldet werden.
Bereitstellung der Ergebnisse
Die Projektergebnisse sind auf der Webseite von studiumdigitale zu dokumentieren und elektronisch zugänglich zu machen. Geförderte Vorhaben können aufgefordert werden, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.
Nutzungsrechte
Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu (unbenommen hiervon bleibt das Urheberrecht beim Autor). Eine kommerzielle Verwertung der Projektergebnisse durch die Antragsteller oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung studiumdigitale im Namen der Goethe-Universität Frankfurt. Veröffentlichungen zu den Projekten sind ausdrücklich erwünscht unter der Vorgabe, das Projekt studiumdigitale zu nennen und gegebenenfalls das Logo einzubinden. Die Projektleitung ist über eine Veröffentlichung zu informieren.
Rückfragen/Beratung im Rahmen der Antragstellung
Sie können sich bei der Antragstellung gerne individuell beraten lassen und Rückfragen stellen. Erstanträgen wird empfohlen diese Möglichkeit wahrzunehmen.
studiumdigitale
Zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt
Tel.: 069/798-24609 / -24600
E-Mail: self@studiumdigitale.uni-frankfurt.de
Anfang April ist eine allgemeine Infoveranstaltung geplant. Ort und Zeit werden noch über die Webseite und den Blog von studiumdigitale bekanntgegeben.