Studentische eLearning-Förderung (SeLF) 2015

Förderung

Studentische eLearning-Förderung (SeLF)

Die studentische eLearning-Förderderung (SeLF) hat das Ziel, studentische Initiativen und Ideen rund um den Einsatz digitaler Medien zu initiieren und zu unterstützen und so die Umsetzung studentischer eLearning-Konzepte zu ermöglichen. SeLF wird 2015 zum sechsten Mal mit einem Gesamtvolumen von Euro 40.000 bis maximal 80.000 (je nach Antragslage) ausgeschrieben. Die Förderung wird zeitgleich mit der eLearning-Förderung für Mitarbeiter und Professoren (eLF) ausgeschrieben. Das Fördervolumen für beide Fonds zusammen beträgt Euro 120.000. 

Geförderte Projekte 2015

FB 11/12/13/14 - RiedbergTV
FB 11 - Digitale Stadtexkursionen für Studierende
FB 12 - Mathlab 
FB 02/12/13 - GoetheCampus

Gegenstand der Förderung

Mit SeLF sollen Projekte und Initiativen gefördert werden,

  • die zu einer allgemeinen Verbesserung der Lehre, der Lehr- und Studienbedingungen und des Lernens beitragen,
  • die Unterstützung und Verbesserung vorhandener Lehrszenarien durch den Einsatz digitaler Medien anstreben und
  • die eine Umsetzung neuer innovativer eLearning-Vorhaben durch Studierende ermöglichen.

Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung didaktischer Szenarien, die ergänzend und begleitend zur Präsenzlehre den Einsatz multimedialer Lerneinheiten oder netzbasierter Kommunikation, Kooperation oder Betreuung zum Ziel haben. Ebenso werden Projekte gefördert deren Ziel der Aufbau netzbasierter Kooperations- und Austauschmöglichkeiten und auch die Entwicklung netzbasierter Inhalte zum ergänzenden Selbststudium durch Studierende ist.

Antragsteller

Als Antragssteller sind nur Studierende der Goethe-Universität Frankfurt zugelassen.

Allgemeine Bewertungskriterien (eLearning-Konzept)

Das Projekt, die Idee, das Konzept muss

  • einen innovativen Charakter haben, zumindest für das Fach/das Institut/den Fachbereich,
  • die Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zum Ziel haben,
  • den Mehrwert gegenüber den vorhandenen Lehr- und Lernangeboten verdeutlichen,
  • die eingesetzten oder zum Einsatz geplanten technologischen Rahmenbedingungen definieren,
  • von Studierenden (möglichst als Team) initiiert und durchgeführt werden,
  • Aussagen zur Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (weitere Pflege und Nutzung durch einen Lehrenden, den Fachbereich, der Fachschaft) vorlegen.

Zudem sollte das beantragte Vorhaben

  • einen (medien-)didaktischen oder (medien-)pädagogischen Ansatz zur Verbesserung der Lehre bzw. der Studienbedingungen enthalten,
  • ein Konzept zur Qualitätssicherung und Evaluation der Projektergebnisse beinhalten.

Antrags- und Auswahlverfahren

Anträge sind ab sofort bis spätestens 30.4.2015 unter Verwendung eines elektronischen Antragformulars einzureichen: Siehe www.studiumdigitale.uni-frankfurt.de. Der Umfang beträgt maximal 5 DIN A4 Seiten, die über ein Online-Formular erfasst werden. Dabei sind unbedingt die Begrenzungen der Zeichenzahl pro Datenfeld zu beachten und die Gliederung einzuhalten: Angaben zum Antragsteller/zu den Antragstellern; Projekttitel; Projekt ist angesiedelt am Fachbereich/an den Fachbereichen; Beschreibung des Vorhabens; Einzusetzende Technik; Benötigte Ressourcen; Vorhandene Kompetenzen und Projektstatus; Realisierungsplan und Vorgehensweise; Angaben zur Nachhaltigkeit; ggf. Angaben zu Kooperationspartnern und Betreuern am Fachbereich

Die Anträge werden jeweils von zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren bewertet. In einer anschließenden Jury-Sitzung wird eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet.

Förderbeginn und Förderdauer

Der Förderzeitraum beginnt im Juli 2015 und endet im August 2016. In diesem Zeitraum soll mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und erste Realisierungen sollten möglichst bis zum Wintersemester 2015/16 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2016 in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.

Mittelverwendung

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere notwendige Investitionen beantragt werden (Hard- und Software, Unterstützung durch Student Consultants, Hiwi-Werkverträge, Druckkosten etc.). Anzuschaffende Sachmittel (Hardware, Software, etc.) verbleiben dabei Eigentum der Universität. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so ist vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis August 2016 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in sehr seltenen Fällen auf begründeten Antrag möglich.

Förderbedingungen

Betreuung der geförderten Projekte

Geförderte Projekte werden entlang ihrer Umsetzung durch das studiumdigitale-Team betreut und begleitet. Ergänzend können die Projekte auch gerne durch die Fachbereiche begleitet werden, dies sollte im Antrag deutlich gemacht werden. Als Auftakt dient eine Kickoff-Veranstaltung für alle geförderten Projekte im Sommer 2015. Danach erfolgt eine halbtägige Schulung in Projektmanagement im Flipped-Classroom Format, sowie mindestens eine Zwischenpräsentation (März 2016) und ein Abschlusstreffen (August 2016). Die Teilnahme an den genannten Veranstaltungen ist Pflicht.

Berichte

Die geförderten Projekte müssen einen Zwischenbericht (März 2016) und einen Abschlussbericht (August 2016) erstellen und sind verpflichtet auf Anfrage über den aktuellen Status der Umsetzung ihres Projektes Auskunft geben.

Ansprechpersonen

Es ist für jedes geförderte Projekt mind. ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter zu benennen. Sollte eine dieser Personen das Projekt verlassen, muss Ersatz gemeldet werden.

Bereitstellung der Ergebnisse

Die Projektergebnisse sind auf der Webseite von studiumdigitale zu dokumentieren und elektronisch zugänglich zu machen. Geförderte Vorhaben können aufgefordert werden, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.

Nutzungsrechte

Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu (unbenommen hiervon bleibt das Urheberrecht beim Autor). Eine kommerzielle Verwertung der Projektergebnisse durch die Antragsteller oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung studiumdigitale im Namen der Goethe-Universität Frankfurt. Veröffentlichungen zu den Projekten sind ausdrücklich erwünscht unter der Vorgabe, das Projekt studiumdigitale zu nennen und gegebenenfalls das Logo einzubinden. Die Projektleitung ist über eine Veröffentlichung zu informieren.

Ausschreibungstext

Rückfragen/Beratung

studiumdigitale
Zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt
Tel.: 069/798-24609 / -24600
E-Mail: self@studiumdigitale.uni-frankfurt.de