SelF-2020

Förderung

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Der studentische eLearning-Förderfonds (SeLF) hat das Ziel, studentische Initiativen und Ideen rund um den Einsatz digitaler Medien zu initiieren und die Umsetzung studentischer eLearning-Konzepte zu ermöglichen. SeLF wird 2020 zum 12. Mal mit einem Gesamtvolumen von Euro 40.000 bis maximal 60.000 (je nach Antragslage) ausgeschrieben. Die Förderung wird zeitgleich mit der eLearning-Förderung für Mitarbeitende und Professor*innen (eLF) ausgeschrieben. Das Fördervolumen für beide Fonds zusammen beträgt Euro 100.000.

Geförderte Projekte 2020

  • FB01 ,AskAlbert“ als innovative Q&A Plattform für Studierende und Lehrende 
  • FB09 Die Altorientalische Sammlung online
  • Individuelles Lernen im Augmented Reality Memorypalace 

Gegenstand der Förderung

Mit SeLF werden studentische Projekte und Initiativen gefördert, die z. B.

  • zu einer allgemeinen Verbesserung der Lehre, der Lehr- und Studienbedingungen und des Lernens durch den Einsatz digitaler Medien beitragen,
  • eine Umsetzung neuer innovativer eLearning-Vorhaben durch Studierende ermöglichen,
  • die Stärkung digitaler Kompetenzen bei kooperativen Lernszenarien oder im Selbststudium fördern.

Antragsteller

Als Antragssteller*innen sind nur Studierende der Goethe-Universität Frankfurt zugelassen.

Allgemeine Bewertungskriterien

Das beantragte Projekt sollte sich an folgenden Bewertungskriterien orientieren:

  • Innovation: z. B. Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen,
  • Nachhaltigkeit: z. B. Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (weitere Pflege und Nutzung durch einen Lehrenden, den Fachbereich, der Fachschaft),
  • Forschung: Verbindung mit einer Forschungsfrage im eigenen Fachbereich,
  • Wirtschaftlichkeit: Definition der vorhandenen/geplanten technologische Rahmenbedingungen und sorgfältige Ressourcenplanung,
  • Mediendidaktik: Mehrwert gegenüber den vorhandenen Lehr- und Lernangeboten, (medien-) didaktischen oder (medien-)pädagogischen Ansatz zur Verbesserung der Lehre bzw. der Studienbedingungen,
  • Offenheit: mögliche Bereitstellung der Inhalte im Sinne der Open Educational Resources,
  • Digitale Kompetenz: Stärkung digitaler Kompetenzen in Studium und Forschung,
  • Kooperation: Zusammenarbeit mit Studierenden anderer Fachbereiche, studentischen oder universitären Einrichtungen,
  • Evaluation: Konzept zur Qualitätssicherung und Evaluation der Projektergebnisse

Antragsverfahren

Anträge sind ab sofort bis spätestens 30.04.2020 unter Verwendung eines elektronischen Antragformulars einzureichen: http://conftool.studiumdigitale.uni-frankfurt.de/. Der Umfang beträgt maximal 5 DIN A4 Seiten, die über ein Online-Formular erfasst werden. Dabei sind unbedingt die Begrenzungen der Zeichenzahl pro Datenfeld zu beachten sowie die Gliederung einzuhalten (siehe Anhang 1).

Auswahlverfahren

Die Anträge werden jeweils von zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren bewertet. In einer anschließenden Jury-Sitzung wird eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet.

Förderbeginn und Förderdauer

Der Förderzeitraum beginnt im Juli 2020 und endet im August 2021. In diesem Zeitraum soll mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und erste Realisierungen sollten möglichst bis zum/im Wintersemester 2020/21 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2021 soll das Projekt in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.

Mittelverwendung

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere notwendige Investitionen beantragt werden (Hard- und Software, Unterstützung durch Student Consultants, Hiwi-Werkverträge, Druckkosten etc.). Anzuschaffende Sachmittel (Hardware, Software, etc.) bleiben dabei Eigentum der Universität; auch nach dem Ende der Förderung. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden.

Für die Konzeption und Durchführung der Projektevaluation sind Mittel in Höhe von 10 Prozent der Antragssumme einzuplanen, max. 500 EUR.

Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so ist vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis einschließlich August 2021 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in Ausnahmefällen und auf begründeten Antrag möglich und sind rechtzeitig bis spätestens 3 Monate vor Förderende einzureichen.

Förderbedingungen

Geförderte Projekte werden durch das studiumdigitale-Team betreut und begleitet. Ergän­zend können die Projekte auch durch die Fachbereiche begleitet werden, dies muss im Antrag deutlich gemacht werden. Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ist Pflicht und Bestandteil der Förderbedingung:

  • Kick-Off: Juli 2020 (14 – 17 Uhr)
  • Zwischenpräsentation auf dem eLearning-Netzwerktag: Dezember 2020
  • Zwischentreffen: März 2021 (10 – 16 Uhr)
  • Abschlussbericht: bis zum 30. September 2021
  • Abschlusspräsentation: Dezember 2021 auf dem eLearning-Netzwerktag

Ausschlusskriterien

SeLF fördert ausschließlich Projekte, die im universitären Kontext der Goethe-Universität zur Anwendung kommen und ist nicht als Unternehmensgründungsinitiative zu verstehen. Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterentwicklung ist nur in Absprache mit der Universität möglich und mit der zukünftigen unbeschränkt kostenfreien Nutzung der Arbeitsergebnisse durch die Goethe-Universität Frankfurt verbunden.

Berichte

Die geförderten Projekte müssen einen Zwischenbericht (31. März 2020) und einen Abschlussbericht (30. September 2020) erstellen und sind verpflichtet auf Anfrage über den aktuellen Status der Umsetzung ihres Projektes Auskunft geben.

Ansprechpersonen

Es ist für jedes geförderte Projekt mindestens ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter zu benennen. Sollte eine dieser Personen das Projekt verlassen, muss Ersatz gemeldet werden.

Bereitstellung der Ergebnisse

Die Projektergebnisse sind auf der Webseite von studiumdigitale zu dokumentieren und elektronisch zugänglich zu machen. Geförderte Vorhaben sind aufgefordert, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.

Nutzungsrechte

Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu (unbenommen hiervon bleibt das Urheberrecht beim Autor). Eine kommerzielle Verwertung der Projektergebnisse durch die Antragsteller oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung studiumdigitale im Namen der Goethe-Universität Frankfurt. Veröffentlichungen zu den Projekten sind ausdrücklich erwünscht unter der Vorgabe, das Projekt studiumdigitale zu nennen und gegebenenfalls das Logo einzubinden. Die Projektleitung ist über eine Veröffentlichung zu informieren.

Rückfragen/Beratung im Rahmen der Antragstellung

Sie können sich bei der Antragstellung gerne individuell beraten lassen und Rückfragen stellen. Erstanträgen wird empfohlen diese Möglichkeit wahrzunehmen.

studiumdigitale, zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt
Ralph Müller, Prof. Dr. Alexander Tillmann
E-Mail: self@studiumdigitale.uni-frankfurt.de

Anonymisierte Einreichung

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine anonymisierte Begutachtung handelt. Machen Sie daher bitte keine Angaben zu Ihrer Person im PDF-Antrag, den Sie hochladen. Alle Angaben zu Ihrer Person werden vorab im Einreichungstool erfasst.

http://conftool.studiumdigitale.uni-frankfurt.de/