Digitale Barrierefreiheit

Die Arbeit von studiumdigitale soll ein Beitrag zur Umsetzung geltenden Rechts sein. Dazu zählen die UN-Behindertenrechtskonvention, welche seit 2009 in Deutschland in Kraft ist und die Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern. Die UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass „Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zur allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen“ haben sollen.
Unser Ziel ist es, eine Inklusions- und Willkommenskultur an der Hochschule zu etablieren. Für studiumdigitale steht insbesondere die digitale Barrierefreiheit im Fokus, die mit Hilfe der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) des World Wide Web Consortium (W3C) praktisch umgesetzt werden kann.