Förderung
- eLF 21/22
- eLF-2020
- eLF-2019
- eLF 2018
- FB 01 - Modulare interaktive Lern-Site "Buchführung und Bilanzierung für Juristen"
- FB 01 - Datenschutz in der Goethe-Uni Law Clinic
- FB 05 - Movie - Medienkompetenzförderung durch studentische Videoproduktion
- FB 08 - Erklärvideos in den Geisteswissenschaften
- FB 09 - Hörpfade zu Büchern - Eine Audioguide-basierte Einführung in die Nutzung musikwissenschaftlicher Bibliotheken
- FB 09 - Ein FlippedClassroom für das Net-Mining unterrepräsentierter Sprachen
- FB 10 - Mittelhochdeutsch? LernBar!
- FB 13 - Integration des Inverted Classrooms im Physikalischen Anfängerpraktikum Teil 1: Einführungs-Videos zur Verbesserung der Versuchsvorbereitung
- eLF 2017
- eLF 2016
- eLF 2015
- eLF 2014
- eLF 2013
- eLF 2012
- eLF 2010
- eLF 2009
- SeLF 21/22
- SeLF 2020
- SeLF 2019
- SeLF 2018
- SeLF-2017
- SeLF 2016
- SeLF 2015
- SeLF 2014
- SeLF 2013
- SeLF 2011/2012
- SeLF 2010
- SeLF 2008
- eLearning-Förderausschreibung Gestenbasierte Anwendungen in Bildungsprozessen
- eLearning-Award
Datenschutz in der Goethe-Uni Law Clinic
Die Rechtsberatung bringt mit sich, dass die GLC und ihre Berater*innen eine Vielzahl von z.T. sehr persönlichen Informationen von den Klient*innen erhalten, die sie speichern, verarbeiten und für Schrei-ben oder Anträge nutzen und damit weitergeben müssen. Der Umgang mit diesen Informationen unter-liegt den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, z.T. dem besonderen Schutz des Sozial-gesetzbuches und seit Mai 2018 auch den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Ver-stöße werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Deshalb ist Datenschutz für die Beratungspraxis der GLC von höchster Bedeutung. Aktuell schließt die GLC ihr Datenschutz-Konzept ab. Der nächste notwendige Schritt ist dann eine Schulung aller derzei-tigen und künftigen Berater*innen (derzeit 30, künftig je 10 weitere pro Jahr) im Umgang mit daten-schutzrechtlich relevanten Informationen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle Berater*innen die Schulung durchlaufen, dass die Schulungsinhalte verstanden werden und dass ein Nachweis über die Schulung geführt werden kann.