Förderung

Datenschutz in der Goethe-Uni Law Clinic

Die Rechtsberatung bringt mit sich, dass die GLC und ihre Berater*innen eine Vielzahl von z.T. sehr persönlichen Informationen von den Klient*innen erhalten, die sie speichern, verarbeiten und für Schrei-ben oder Anträge nutzen und damit weitergeben müssen. Der Umgang mit diesen Informationen unter-liegt den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, z.T. dem besonderen Schutz des Sozial-gesetzbuches und seit Mai 2018 auch den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Ver-stöße werden als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet.
Deshalb ist Datenschutz für die Beratungspraxis der GLC von höchster Bedeutung. Aktuell schließt die GLC ihr Datenschutz-Konzept ab. Der nächste notwendige Schritt ist dann eine Schulung aller derzei-tigen und künftigen Berater*innen (derzeit 30, künftig je 10 weitere pro Jahr) im Umgang mit daten-schutzrechtlich relevanten Informationen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle Berater*innen die Schulung durchlaufen, dass die Schulungsinhalte verstanden werden und dass ein Nachweis über die Schulung geführt werden kann.