Studentische eLearning-Förderung (SeLF) 2013

Förderung

Förderrunde studentischer eLearning-Projekte (SeLF 2013/2014)

Im Spätsommer 2013 begann die neue Förderung der studentischen SeLF-Projekte. Mit insgesamt 36.500 Euro wurden sechs Projekte aus fünf verschiedenen Fachbereichen gefördert. Während einige ganz neue Initiativen hinzukamen, konnten auch bestehende nochmals neue Fördermittel erhalten, um ihrem Projekt z.B. eine neue Richtung zu geben und in mobile Technologien einzusteigen.

  • die digitale bühne (FB 10, Theater-, Film- und Medienwissenschaft )
  • ExaCase (FB 16 Medizin)
  • Lern-Apps (FB 10, Neueren Philologien)
  • POKAL 2.0: Kollaboratives elearning neu erfunden (FB 13, Physik)
  • PsyCONNECT (FB 5, Psychologie und Sportwissenschaften)
  • Selbstlernmodule Logik (FB 08, Philosophie und Geschichtswissenschaften)

Am 23. September 2013 kamen die neuen Projekte im Rahmen des SeLF-Kickoffs zum ersten Mal zusammen, um sich vorzustellen, miteinander zu vernetzen und Kriterien für den Projekterfolg und das Projektmanagement herauszuarbeiteten. Im Verlauf der Förderzeit wurden im SeLF-Blog regelmäßig Berichte zum Projektfortschritt verfasst. Ein Jahr später, am 10. Oktober 2014, stellten die Projekte Ihre Ergbnisse bei einem Abschlusstreffen vor. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht dokumentiert und veröffentlicht. Im Rahmen der eLearning-Netzwerktage 2013 und 2014 präsentierten einige Projketakteure ihre Arbeiten. Diese sind als Aufzeichnungen über das eLecture-Portal abrufbar.

Studentische eLearning-Förderung (SeLF) 2013

Der studentische eLearning-Förderfonds (SeLF) hat das Ziel, studentische Initiativen und Ideen rund um den Einsatz neuer Medien zu initiieren und zu unterstützen und so die Umsetzung studentischer eLearning-Konzepte zu ermöglichen. SeLF wurde 2013 zum vierten Mal mit einem Gesamtvolumen von Euro 60.000 bis maximal 80.000 (je nach Antragslage) ausgeschrieben.

Gegenstand der Förderung

Mit SeLF sollen Projekte und Initiativen gefördert werden,

  • die zu einer allgemeinen Verbesserung der Lehre, der Lehr- und Studienbedingungen und des Lernens beitragen,
  • die Unterstützung und Verbesserung vorhandener Lehrszenarien durch den Einsatz Neuer Medien anstreben und
  • die eine Umsetzung neuer innovativer eLearning-Vorhaben durch Studierende ermöglichen.

Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung und Umsetzung didaktischer Szenarien, die ergänzend und begleitend zur Präsenzlehre den Einsatz multimedialer Lerneinheiten oder netzbasierter Kommunikation, Kooperation oder Betreuung zum Ziel haben, der Aufbau netzbasierter Kooperations- und Austauschmöglichkeiten und auch die Entwicklung netzbasierter Inhalte zum ergänzenden Selbststudium durch Studierende u.a.

Antragsteller

Studierende der Goethe-Universität Frankfurt

Allgemeine Bewertungskriterien (eLearning-Konzept)

Das Projekt, die Idee, das Konzept muss

  • einen innovativen Charakter haben,
  • die Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zum Ziel haben,
  • den Mehrwert gegenüber den vorhandenen Lehr- und Lernangeboten verdeutlichen,
  • einen (medien-)didaktischen oder (medien-)pädagogischen Ansatz zur Verbesserung der Lehre bzw. der Studienbedingungen enthalten,
  • die eingesetzten oder zum Einsatz geplanten technologischen Rahmenbedingungen definieren,
  • von Studierenden (möglichst als Team) initiiert und durchgeführt werden,
  • ein Konzept zur Qualitätssicherung und Evaluation der Projektergebnisse beinhalten
  • Aussagen zur Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (weitere Pflege und Nutzung durch einen Lehrenden, den Fachbereich, der Fachschaft) vorlegen.

Antragsverfahren

Anträge sind bis zum 30.4.2013 unter Verwendung eines elektronischen Antragformulars einzureichen. Die Anträge werden jeweils von zwei unabhängigen Gutachtern nach einem standardisierten Begutachtungsverfahren bewertet und in einer anschließenden Jury-Sitzung wird eine Förderempfehlung an das Präsidium verabschiedet.

Förderbeginn und Förderdauer

Der Förderzeitraum beginnt im Juli 2013 und endet im August 2014. In diesem Zeitraum soll mindestens eine Erprobung des Vorhabens realisiert worden sein. Die Vorbereitungen und Realisierungen sollten möglichst bis zum Wintersemester 2013/14 erfolgen und spätestens im Sommersemester 2014 in der Lehre zum Einsatz kommen, erprobt und evaluiert werden.

Mittelverwendung

Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten und kleinere notwendige Investitionen beantragt werden (Hard- und Software, Unterstützung durch Student Consultants, Hiwi-Werkverträge, Druckkosten etc.). Anzuschaffende Sachmittel (Hardware, Software, etc.) verbleiben dabei Eigentum der Universität. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, so ist vorab ein Antrag bei studiumdigitale zu stellen. Die Mittel sind QSL-Mittel und müssen bis August 2014 verausgabt sein – Verlängerungen sind nur in sehr seltenen Fällen auf begründeten Antrag möglich.

Förderbedingungen

Betreuung der geförderten Projekte

Geförderte Projekte werden entlang ihrer Umsetzung durch das studiumdigitale-Team betreut und begleitet. Ergänzend können die Projekte auch gerne durch die Fachbereiche begleitet werden, dies sollte im Antrag deutlich gemacht werden. Als Auftakt dient eine Kickoff-Veranstaltung für alle geförderten Projekte im Sommer 2013.

Berichte

Die geförderten Projekte müssen einen Zwischenbericht und einen Abschlussbericht erstellen und sollten auf Anfrage über den aktuellen Status der Umsetzung ihres Projektes Auskunft geben.

Ansprechpersonen

Es ist für jedes geförderte Projekt mind. ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter zu nennen. Sollte eine Person das Projekt verlassen, muss Ersatz gemeldet werden.

Bereitstellung der Ergebnisse

Die Projektergebnisse sind auf der Webseite von studiumdigitale zu dokumentieren und elektronisch zugänglich zu machen. Geförderte Vorhaben können aufgefordert werden, auf eLearning-Veranstaltungen innerhalb oder außerhalb der Hochschule ihre Konzeption und Ergebnisse vorzustellen.

Nutzungsrechte

Grundsätzlich steht allen Mitgliedern der Universität ein nichtausschließliches unentgeltliches Nutzungsrecht an den Projektergebnissen zu (unbenommen hiervon bleibt das Urheberrecht beim Autor). Eine kommerzielle Verwertung der Projektergebnisse durch die Antragsteller oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung studiumdigitale im Namen der Goethe-Universität Frankfurt. Veröffentlichungen zu den Projekten sind ausdrücklich erwünscht unter der Vorgabe, das Projekt studiumdigitale zu nennen und gegebenenfalls das Logo einzubinden. Die Projektleitung ist über eine Veröffentlichung zu informieren.

Ausschreibungstext

  • Alle Infos zum studentischen-Förderfonds (SeLF)
  • Plakat des studentischen-Förderfonds als Aushang (SeLF)

Rückfragen/Beratung

Sie können sich bei der Antragstellung gerne beraten lassen und Rückfragen stellen:

studiumdigitale, zentrale eLearning-Einrichtung der Goethe-Universität Frankfurt
Ralph Müller, Claudia Bremer, Tel.: 069/798-24609 / -23690
Email: self@studiumdigitale.uni-frankfurt.de